Stand: August 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Rivolsficc, Sabine-Keßler-Ring 74, 43156 Barsinghausen (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über Renovierungs- und Handwerksdienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann auch durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten erklärt werden.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erbracht und gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Subunternehmer).
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist bei Abnahme der Leistung fällig. Bei Arbeiten, die sich über längere Zeit erstrecken, kann der Auftragnehmer entsprechend dem Baufortschritt Abschlagszahlungen verlangen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Ausführungszeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferverzögerungen durch Vorlieferanten berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Hinausschiebung der Ausführungszeit.
Wird der Auftragnehmer mit der Ausführung der Arbeiten aus Gründen in Verzug, die er zu vertreten hat, kann der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden. Hierzu gehören insbesondere:
Entstehen durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten Mehrkosten oder Verzögerungen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
Die Gefahr geht mit Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt oder sie in Benutzung nimmt.
Wird die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert oder unterlassen, gilt sie zwei Wochen nach entsprechender schriftlicher Mitteilung als erfolgt.
Der Auftragnehmer gewährleistet die mangelfreie Ausführung der Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung.
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung neu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren ab Abnahme. Dies gilt nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Materialien im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verwenden oder zu verkaufen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Barsinghausen, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
Rivolsficc
Sabine-Keßler-Ring 74
43156 Barsinghausen
Deutschland
Telefon: +49(0)101187216
E-Mail: [email protected]